Lohnabrechnung

Lohnabrechnungen folgen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben, die sich laufend ändern. Ohne fachliche Kenntnisse kann die Abrechnung schnell zur Herausforderung werden. Die regelmäßigen Sozialversicherungs-Prüfungen decken etwaige Fehler auf, jedoch können die Nachzahlungen in den meisten Fällen nicht mehr an die Mitarbeiter weitergegeben werden.

Wie auch in der Buchführung bieten wir hier flexible Optionen zur Zusammenarbeit an. Möglich ist die vollständige Übernahme der Lohnabrechnung in die Kanzlei. Alternativ auch nur eine punktuelle Beratung Ihrer Lohnabrechnungsstelle im Unternehmen. Beide Optionen laufen rein digital.

Auf Ihren Wunsch hin prüfen wir sinnvolle Optimierungspotenziale in der Lohn- und Gehaltsstruktur, zum Beispiel durch Nutzung von steuerfreien Zuschüssen, Aufmerksamkeiten, Sachbezügen, Pauschalbesteuerung, E-Bike oder Kfz-Gestellung, betriebliche Altersvorsorge, usw.

ABLAUF DER LOHNABRECHNUNG IN DER KANZLEI

Vorbereitung

Wir übernehmen die Neueinrichtung einer Lohnbuchführung und informieren Sie über damit einhergehende Rechte und Pflichten im Steuer- und Sozialversicherungsrecht.

Eine bestehende Lohnbuchführung können wir aus den meisten Fremd-Programmen in unsere DATEV Umgebung importieren.

Bei neuen Mitarbeitern unterstützen wir bei den Einstellungsunterlagen. Eine juristische Beratung können wir aus rechtlichen Gründen nicht durchführen, hierzu wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Monatlich

Änderungen im Personalbestand teilen Sie uns digital bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt mit. Im Anschluss erstellen wir die Lohnabrechnung inklusive aller benötigten Meldungen und Bescheinigungen.

Sie erhalten von uns monatliche Auswertungen für Ihre Unterlagen. Arbeitnehmer erhalten ihre Lohnabrechnungen digital und automatisiert in das Portal DATEV Arbeitnehmer Online.

Nach Bedarf

Bei sonstigen Tätigkeiten im Zusammenhang der Lohnbuchführung stehen wir bei Bedarf beratend zur Seite. Hierunter zählen unter anderem:

  • Erstellen von Arbeitsbescheinigungen für die Agentur für Arbeit

  • Abrechnen von Lohn-Pfändungen

  • Berechnung der Schwerbehindertenabgabe

  • Einordnen von Minijob, Midijob, Werkstudent, kurzfristige Beschäftigung

  • Sozialversicherungs-Prüfung (läuft vollständig über die Kanzlei)

Unsere Kanzlei bietet keinen Baulohn an (spezielle Lohnabrechnung für Arbeitnehmer im Baugewerbe).

Schwarz-weiß-Illustration mit der stilisierten Handschrift des Wortes 'love' in eleganter, geschwungener Schreibschrift.

Lassen Sie sich beraten

Sie erreichen uns möglichst unkompliziert via E-Mail oder das nachstehende Kontaktformular. Teilen Sie uns Ihr Anliegen und gegebenenfalls einen Wunschtermin für einen Rückruf oder Termin mit.

E-MAIL mh@huebert-steuerberatung.de

Weitere Leistungen