Buchführung
Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) sind in erster Linie eine gesetzliche Vorgabe. Für Sie als Unternehmer bildet eine verlässliche Buchhaltung jedoch die Grundlage für Kalkulation und Planung.
Auswertungen der Finanzbuchführung zeigen eine Übersicht über die finanzielle Lage des Unternehmens. Korrekt gelesen und interpretiert können Veränderungen frühzeitig erkannt werden, offene Posten nachverfolgt, Liquiditätsplanung erstellt und anstehende Steuernachzahlungen abgeschätzt werden. Je sorgfältiger die Buchführung, desto präziser die abzuleitenden Entscheidungen.
Digitale Buchführung entsprechend Ihren Anforderungen
Buchführung durch Kanzlei
Wir übernehmen die vollständige Buchführung. Sie liefern Belege digital und sind bei Rückfragen erreichbar. Wir erledigen alle Meldungen an das Finanzamt. Sie erhalten alle benötigten Auswertungen der Finanzbuchführung. Der Rhythmus (monatlich, im Quartal oder jährlich) orientiert sich oft an den Fristen zur Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Buchführung durch Mandant
Sie führen laufend die Buchführung selbst, wir unterstützen bei Fragen. Aus DATEV oder Lexware können wir Daten für den Jahresabschluss übernehmen. Wir stehen fachlich zur Seite, um Unsicherheiten zu klären. Diese Variante ist tendenziell kostengünstiger, erfordert jedoch mehr Eigeninitiative.
Transfer der Buchführung
Wir unterstützen den technischen und fachlichen Transfer der Buchführung von einer Kanzlei in Ihr Unternehmen. Bei Bedarf begleiten wir den Übergang in den ersten Monaten, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
Lassen Sie sich beraten
Sie erreichen uns möglichst unkompliziert via E-Mail oder das nachstehende Kontaktformular. Teilen Sie uns Ihr Anliegen und gegebenenfalls einen Wunschtermin für einen Rückruf oder Termin mit.
E-MAIL mh@huebert-steuerberatung.de

